Rechnungen - Einzugsermächtigungen
-
Bei Privatkunden liest der Netzbetreiber einmal im Jahr den Zählerstand ab. Die Ablesung findet bei allen Zählern in Ihrer Gemeinde immer im selben Monat statt.
Bei „alten“ Zählern erhalten Sie per Post oder E-Mail eine Aufforderung zur Ablesung. Sie müssen dann entweder den Karton per Post zurückschicken, ihn an Ihr Fenster hängen oder den Zählerstand auf der Website des Netzbetreibers eingeben. In manchen Fällen kommt ein Techniker des Netzbetreibers, um Ihren Zähler abzulesen.
Wenn Sie einen kommunikationsfähigen Zähler haben, erfolgt die Ablesung automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Das Datum der automatischen Ablesung ändert sich je nach Netzbetreiber. Wenn beispielsweise der Ablesemonat 8 (August) ist, wird ORES die Ablesung am 01/09 (dem ersten Tag des Monats danach) vornehmen, während RESA und die anderen Netzbetreiber die Ablesung am 01/08 (dem ersten Tag des Ablesemonats) vornehmen werden.
Der Netzbetreiber übermittelt die Zählerstände sowie die entsprechenden Rechnungsdaten an COCITER, woraufhin Sie eine Rechnung für die Jahresabrechnung (oder Regularisierungsrechnung) erhalten. Diese Rechnung enthält Ihren Stromverbrauch seit der letzten Abrechnung oder seit Beginn Ihres Vertrags, falls zutreffend.
Die Anzahlungen, welche Ihnen für den Zeitraum, den die Abrechnungsrechnung abdeckt, in Rechnung gestellt wurden, werden von dem zu zahlenden Betrag abgezogen.
WICHTIG: Anzahlungsrechnungen werden auf der Abrechnungsrechnung abgezogen, unabhängig davon, ob sie bezahlt wurden oder nicht. Bei der Abrechnungsrechnung wird nicht berücksichtigt, ob die Anzahlungen bezahlt wurden. Nur weil Sie eine Abschlagsrechnung erhalten haben, bedeutet das nicht, dass Sie die vorherigen Abschlagsrechnungen nicht mehr bezahlen müssen (falls sie noch nicht bezahlt wurden).
Es ist möglich, dass Sie eine Abrechnungsrechnung zu einem anderen Zeitpunkt erhalten als bei der jährlichen Ablesung des Zählers. Wenn Ihr Vertrag zum Beispiel beendet wurde, erhalten Sie eine Abrechnungsrechnung, die als „Abschlussrechnung“ bezeichnet wird.
Wenn der Rechnungsbetrag positiv ist, bedeutet dies, dass Ihre Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben, um Ihren Verbrauch vollständig zu decken. Sie müssen dann den Rechnungsbetrag an COCITER zahlen.
Wenn der Rechnungsbetrag negativ ist, bedeutet dies, dass Ihre Vorauszahlungen mehr als Ihren Verbrauch gedeckt haben. COCITER wird Ihnen dann den Betrag, den Sie zu viel gezahlt haben, zurückerstatten. Um diese Rückerstattung vornehmen zu können, muss COCITER über die Kontonummer verfügen, die für Rückerstattungen verwendet werden soll.
-
Damit Sie nicht den gesamten Verbrauch eines Jahres auf einmal bezahlen müssen, schickt Ihnen Ihr Stromversorger jeden Monat (oder alle drei Monate) eine Anzahlungsrechnung. So wird die Zahlung Ihres Stromverbrauchs auf das ganze Jahr verteilt.
Der Betrag Ihrer Anzahlungsrechnungen wird auf der Grundlage des für Sie geltenden Tarifs und einer Schätzung Ihres Jahresverbrauchs berechnet. Dieser Betrag wird zweimal im Jahr angepasst: wenn Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten (weil sich Ihr Jahresverbrauch möglicherweise geändert hat) und wenn Ihr Vertrag verlängert wird (weil sich Ihr Tarif möglicherweise geändert hat).
Wenn Sie die Höhe Ihrer Anzahlungen ändern möchten, können Sie uns einfach Ihre Anfrage per E-Mail schicken und erklären, warum Sie diese Änderung vornehmen möchten. Natürlich können Sie uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren.
Beispielsweise möchten Sie die Höhe Ihrer Vorauszahlungen anpassen, weil:
- Sie eine Photovoltaikanlage installiert haben;
- Sie ein neues System installiert haben, das Strom verbraucht (Ladestation für ein Auto, Wärmepumpe, …);
- Sie Ihre Lebensgewohnheiten geändert haben (z. B. mehr oder weniger Bewohner in Ihrer Wohnung) ;
- Sie Ihren Zähler regelmäßig überwachen und einen Anstieg oder Rückgang Ihres Verbrauchs festgestellt haben.
Die Änderung Ihrer Abschlagszahlungen erfolgt nicht automatisch. Sie wird immer von einem unserer Mitarbeiter bestätigt.
-
Situation
Es kann vorkommen, dass Sie zwei (oder mehrere) Rechnungen gleichzeitig erhalten: eine mit dem Vermerk „Korrekturrechnung Elektrizität“ und eine andere mit dem üblichen Vermerk „Abrechnungsrechnung Elektrizität“. Dies geschieht, wenn der Netzbetreiber neue Daten für Ihren Zähler sendet. Zum Beispiel, weil es eine Berichtigung der Zählerstände gab oder weil sich Ihre Situation geändert hat (Installation einer Photovoltaikanlage, …).
In diesem Fall erhalten Sie also eine Korrekturrechnung, die eine alte Rechnung storniert, und eine neue Rechnung, die diese alte Rechnung ersetzt.
Hinweis: Wenn die alte Rechnung einen negativen Betrag hatte (an Sie zurückzuzahlen), wird die Korrekturrechnung einen positiven Betrag haben.
Muss ich bezahlen? Oder nicht?
Das hängt von den Rechnungsbeträgen ab. Im Grunde müssen Sie die Beträge addieren und dabei das positive oder negative Vorzeichen beachten. Wenn das Ergebnis der Addition positiv ist, müssen Sie den Betrag bezahlen. Wenn das Ergebnis der Addition negativ ist, wird COCITER Ihnen diesen Betrag zurückerstatten.
Hier einige Beispiele:
Betrag der Korrekturrechnung
Betrag der neuen Rechnung
Addition
Was machen?
-110€
135€
25€
Sie müssen 25€ an Cociter zahlen
-110€
95€
-15€
Cociter wird Ihnen 15€ zurückerstatten
75€
-58€
17€
Sie müssen 17€ an Cociter zahlen
75€
-88€
-13€
Cociter wird Ihnen 13€ zurückerstatten
42€
26€
68€
Sie müssen 68€ an Cociter zahlen
-31€
-15€
-46€
Cociter wird Ihnen 46€ zurückerstatten
-
Seit dem 1. März 2022 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Privatkunden (Haushaltskunden) 6 %. Zuvor lag der Satz bei 21%.
Für Geschäftskunden beträgt der Mehrwertsteuersatz 21%.
Die ermäßigte Mehrwertsteuer für Privatkunden geht mit einem höheren Akzisensatz als für Geschäftskunden einher.
Hinweis: Der Mehrwertsteuersatz für Gewerbetreibende kann in besonderen Fällen 6% betragen (z. B. Kombination von Wohnung und Gewerbe auf einem Zähler). Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
-
Um die Bezahlung Ihrer Rechnungen zu vereinfachen, können Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden. Bei diesem System bittet COCITER Ihre Bank, die Rechnungen von Ihrem Konto aus zu bezahlen, ohne dass Sie etwas tun müssen. Mit anderen Worten: Die Rechnungen werden automatisch bezahlt.
Lastschriften werden EINMAL pro Rechnung angefordert. Es kann vorkommen, dass die automatische Zahlung nicht funktioniert, z. B. weil an dem Tag, an dem wir den Lastschrifteinzug beantragen, nicht genügend Geld auf dem Konto ist, oder aus einem technischen Grund bei der Bank. Deshalb sollten Sie trotzdem überprüfen, ob die Zahlung tatsächlich erfolgt ist.
Wenn die automatische Abbuchung nicht funktioniert hat (aus welchem Grund auch immer), müssen Sie die Überweisung manuell auf das Konto BE20 1030 8990 8156 mit der auf der Rechnung genannten strukturierten Kommunikation vornehmen.
Um eine Einzugsermächtigung zu aktivieren, müssen Sie das Formular ausfüllen und uns per E-Mail an info@cociter.be schicken.
Um die Kontonummer des Lastschriftverfahrens zu ändern, müssen Sie erneut das Formular (siehe Anhang) ausfüllen und es uns per E-Mail an info@cociter.be schicken.
Um ein Mandat zu deaktivieren, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@cociter.be mit dem Vermerk „Desaktivierung der Einzugsermächtigung“ und geben Sie Ihre Kundennummer an.
Um die Abbuchung einer Rechnung zu blockieren, bitten wir Sie, dies auch per E-Mail (info@cociter.be) zu beantragen.
-
WICHTIG: Diese Seite ist nur für bestimmte Geschäftskunden mit einer Produktionsanlage relevant. Wenn Sie ein Privatkunde sind, ist der Inhalt dieser Seite für Sie nicht relevant.
Einige Geschäftskunden haben den Status „vollständige Vermarktung der Einspeisung“. Das bedeutet, dass der Versorger ihnen den aus dem Netz entnommenen Strom in Rechnung stellt und der Kunde dem Versorger den eingespeisten Strom in Rechnung stellt.
Damit Sie den zu berechnenden Betrag kennen, schickt Ihnen COCITER etwa in der Mitte des Monats, der auf die Indexablesung folgt, ein Dokument, das als „Selfbilling“ bezeichnet wird. In diesem Dokument sind die eingespeisten Mengen pro Periode und die entsprechenden Beträge aufgeführt.
Dieses Selfbilling wird normalerweise auf der Grundlage Ihres Vertrags mit COCITER erstellt. Bevor Sie eine Rechnung stellen, sollten Sie dieses Selfbilling überprüfen und bei Fragen schnell auf uns zurückkommen. Es kann vorkommen, dass die Berechnungen mit vielen Nachkommastellen durchgeführt werden, was zu Rundungsdifferenzen führen kann. Wir bitten Sie, sich an den Betrag im Selfbilling zu halten, um eventuelle Abstimmungen zu erleichtern.
Dieses Selfbilling-Dokument ist KEINE Rechnung, sondern ein Hilfsdokument für die Rechnungsstellung. Sie müssen Ihre eigene Rechnung auf der Grundlage dieses Dokuments erstellen, wobei Sie Ihr eigenes Template und Ihre eigene Rechnungsnummer verwenden. Ihre Rechnung muss die Referenzen von COCITER (Adresse des Firmensitzes von COCITER, d. h. Grand Rue 4 7900 Leuze-en-Hainaut, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von COCITER BE 0508 727 881) sowie die Einspeisedaten (Einspeisezeitraum, Volumen, Preis pro Einheit) enthalten. Diese Rechnung muss Ihrer Buchhaltungsnummerierung entsprechen. Sie dürfen sich nicht an der Nummer des Selfbillings orientieren. Sie können die Selfbillings Ihrem eigenen Buchhaltungsdokument beifügen, wenn Sie dies wünschen.
Ihr Verwertungsvertrag kann auch den Verkauf von Herkunftsgarantie-Labels beinhalten. Diese sind über die Website des SPW an COCITER zu übermitteln. Sie müssen dort die Transaktionen durchführen und COCITER die fälligen Beträge in Rechnung stellen, sobald die Transaktion wirksam geworden ist. Wir empfehlen Ihnen, der Rechnung eine Kopie der Transaktion beizufügen oder die Referenz der Transaktion auf der Rechnung zu übernehmen. Sie müssen gegebenenfalls mit grünen Zertifikaten genauso verfahren. Wir empfehlen Ihnen, die Herkunftsgarantie-Labels getrennt von den grünen Zertifikaten in Rechnung zu stellen.
Ihre Rechnungen senden Sie bitte an invoice@cociter.be. Wenn Sie Fragen zur Rechnungsstellung haben, können Sie sich ebenfalls an diese E-Mail-Adresse wenden. Unser Buchhaltungsteam wird Ihnen gerne weiterhelfen.