Der Sozialtarif für Strom ist ein Vorzugstarif, der dem niedrigsten Tarif auf dem Markt entspricht. Er ist in ganz Belgien gleich, unabhängig davon, welcher Energieversorger oder Netzbetreiber den Kunden beliefert. Er besteht seit 2004 und ermöglicht es geschützten Kunden in der Region Wallonien, von ermäßigten Tarifen für die Lieferung ihrer Energie zu profitieren. Die Kommission für die Regulierung von Strom und Gas (CREG) ist dafür zuständig, diesen Sozialtarif alle drei Monate auf der Grundlage der niedrigsten kommerziellen Tarife auf dem belgischen Markt für Stromversorger festzulegen.
Bei Strom variiert der Sozialtarif, wenn Sie einen Einfachtarif-, einen Doppeltarif- oder einen ausschließlichen Nachtstromzähler haben. Le montant du tarif social peut être trouvé sur le site de la CREG.
In der Region Wallonien haben alle geschützten Kunden Anspruch auf den Sozialtarif.
Wenn ein Mitglied Ihres Haushalts ein geschützter Kunde ist, haben Sie auch Anspruch auf den Sozialtarif für Ihren Strom- und Gasverbrauch. Um den Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in diesem Fall Ihrem Anbieter auch eine Haushaltszusammensetzung mitteilen.
Normalerweise wird der Anspruch auf den Sozialtarif automatisch über eine Liste registriert, die wir vom FÖD-Wirtschaft erhalten. Dies funktioniert jedoch nicht immer. Um zu überprüfen, ob Sie auf dieser Liste stehen, klicken Sie hier.
Was ist zu tun, wenn der Sozialtarif nicht automatisch angewendet werden kann? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich mit einer der unten genannten Stellen in Verbindung zu setzen. Beantragen Sie eine spezielle Bescheinigung für die Gewährung des „Sozialtarifs bei einem Energieversorger“. Seien Sie sich auch bewusst, dass sich eine Bescheinigung nur auf Ihren Hauptwohnsitz beziehen kann und nur für das darin genannte Bezugsjahr gültig ist.
Zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 30. Juni 2023 konnten Personen, welche die erhöhte Intervention (BIM) erhalten, auch den Sozialtarif (föderale Maßnahme) für ihren Strom und ihr Gas in Anspruch nehmen.
Die Föderalregierung hat beschlossen, den Anspruch auf den Sozialtarif für Energie für Personen, die die erhöhte Intervention (BIM) erhalten, am 30. Juni 2023 einzustellen.
Ab dem 1. Juli 2023 kehrten die Kunden mit BIM-Status daher zu einem normalen Geschäftstarif zurück. COCITER hatte seinen Kunden damals angeboten, den laufenden Vertrag ab dem 1. Juli 2023 mit der Tarifkarte fortzusetzen, die ihnen beim Abschluss oder der letzten Verlängerung des Vertrags angeboten worden war. Die Höhe der Abschlagszahlungen wurde zu diesem Zeitpunkt neu berechnet.
Wenn Sie glauben, dass Sie aus einem anderen Grund als Ihrem BIM-Status Anspruch auf den Sozialtarif haben, bitten wir Sie, uns eine entsprechende Bescheinigung zukommen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter: