Bitte lesen Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen, bevor Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns wenden.
- COCITER
- Verträge & Preise
- Fotovoltaik und Prosumer-Tarif
- Umzug und neuer Anschluss
- Prepaid-Zähler
- Rechnungen - Domizilierungen - Mahnungen
- Der Sozialtarif
- MyCociter
- Energiegemeinschaft
- Die Energiekrise 2021-2023
Allgemeines zu COCITER
-
COCITER (le Comptoir Citoyen des Energies) ist der einzige wallonische Stromversorger, der 100 % grünen, 100 % lokalen und 100 % bürgerschaftlichen Strom anbietet. Es handelt sich um eine Genossenschaft, die mehrere wallonische Bürgergenossenschaften, welche erneuerbaren Strom produzieren, zusammenführt. COCITER bildet somit den Kreis des kurzen Energieweges.
COCITER wird seit mehreren Jahren von Greenpeace Belgien auf Platz 1 der Stromanbieter mit der höchsten Bewertung eingestuft.
Wir bieten unseren Kunden einen kundennahen und menschlichen Service. Dieser Qualitätsservice wird von Verbraucherverbänden wie Test-Achats anerkannt, welche uns eine „sehr hohe Zufriedenheit“ bescheinigen.
-
Die von Cociter gelieferte Energie stammt zu 100 % aus erneuerbaren Quellen. COCITER kauft seinen Strom von seinen angeschlossenen Produktionsgenossenschaften und von Kunden, die über dezentrale Erzeugungssysteme (z. B. Photovoltaikanlagen) verfügen. Die 100%ige erneuerbare Herkunft unseres Stroms ist von der CWaPe zertifiziert.
-
Um Kunde bei COCITER zu werden, muss man in einer oder mehreren der angeschlossenen Genossenschaften für mindestens 250€ pro Verbrauchspunkt Genossenschaftsmitglied sein.
COCITER möchte, dass seine Kunden nicht nur Verbraucher sind. Wenn Sie Genossenschafter einer angeschlossenen Genossenschaft werden, sind Sie gleichzeitig Koproduzent, Eigentümer Ihres Lieferanten und Verbraucher Ihres Stroms.
Sie werden so in den kurzen Kreislauf des Bürgerstroms eintreten. Sie haben die Möglichkeit, an den Entscheidungen in Ihrer Genossenschaft und über diese an der Zielrichtung von COCITER teilzunehmen.
Es genügt, für mindestens 250€ Anteile an einer oder mehreren der angeschlossenen Genossenschaften zu erwerben.
-
Für einen Landwirt bedeutet der kurze Vertriebsweg, dass er seinen Käse oder seine Tomaten ohne Zwischenhändler vermarktet (Verkauf ab Hof oder über eine Direktverkaufsstelle). Für Bürgerstrom ist das Modell ähnlich. Denn genauso wie der Landwirt seine Produktion über seinen Marktstand auf dem Marktplatz verkauft, verkaufen die Genossenschaften ihre Produktion über COCITER, den Lieferanten, der ihnen gehört.
Die Kunden von COCITER sind aber nicht nur Kunden, sondern auch Genossenschafter einer Genossenschaft, welche Mitglied von COCITER ist. Sie sind also Eigentümer ihres Lieferanten und verbrauchen den Strom, den sie mit ihrer Genossenschaft mitproduziert haben. Dieses Modell, das in der Wallonie einzigartig ist, ermöglicht es COCITER, seinen Kunden einen fairen Preis anzubieten. Seit Oktober 2021 verkaufen die Genossenschaften ihre Stromproduktion an COCITER zu einem stabilen Preis unterhalb des Marktpreises, wobei sie ihre Rentabilität wahren und Überprofite ausschließen. Aus diesem Grund kann COCITER einen variablen Tarif anbieten, der unter dem Marktpreis liegt.
-
Nein, nicht direkt. Aber Sie können Genossenschaftsmitglied in einer der angeschlossenen Produktionsgenossenschaften werden, die an den Entscheidungen von COCITER beteiligt sind. Denn es sind die Produktionsgenossenschaften, die Mitglieder von COCITER sind.
Verträge & Preise
-
Die Preisobergrenze, die COCITER von Juli 2022 bis März 2023 in Höhe von 25€c/kWh zzgl. MwSt. anwandte, war eine außergewöhnliche Maßnahme, um dem Anstieg der Energiepreise entgegenzuwirken. Seit dieser Maßnahme hat COCITER an einer neuen Preisformel für Verbraucher gearbeitet, die als „kurzer Energieweg“ bezeichnet wird. In dieser den Genossenschaftern vorbehaltenen Preisformel beträgt der durchschnittliche Energiepreis exkl. MwSt.
0,075 x BELIX + 5
(Formel für Einfachtarifzähler August 2025)Das bedeutet, dass der Preis weniger stark als früher an den BELIX-Parameter gebunden ist, da er nur noch zu 75% von diesem Parameter abhängt. Das bedeutet, dass bei steigenden Preisen der Preis für den Verbraucher weniger schnell ansteigt. Wenn der BELIX-Wert von 100 €/MWh auf 200 €/MWh steigt, erhöht sich Ihr Energiepreis nur um 75 ct/kWh, während alle anderen Anbieter einen Preisanstieg von 100 oder 110 ct/kWh verzeichnen.
Dies ist nur möglich, weil Produktionsgenossenschaften einen ähnlichen Mechanismus für den Verkauf ihrer Energie an COCITER praktizieren. Wir bevorzugen diesen Mechanismus gegenüber einem Festpreismodell. Indem wir die Abhängigkeit von Marktpreisen verringern, reduzieren wir das Risiko eines erneuten Preisanstiegs.
Die folgende Grafik zeigt die Kurve, der die Preise von COCITER im Vergleich zur Konkurrenz folgen. Wenn die Marktpreise niedrig sind (Preisindex 60-80 €/MWh), liegt der Tarif von Cociter in der gleichen Größenordnung wie der der anderen Anbieter. Wenn die Marktpreise hingegen wieder zu steigen beginnen, wird COCITER (viel) preiswerter sein als die anderen Anbieter.
Wenn die Marktpreise sehr niedrig sind (30-80 €/MWh), wird der Preis von COCITER höher als der einiger Konkurrenten. ABER:
- der Unterschied ist gering (2 oder 3 c€) und der Preis ist zu diesem Zeitpunkt trotzdem niedrig;
- dieser Unterschied ist minimal im Vergleich zu dem Gewinn von mehr als 10 c€, wenn die Preise hoch sind.
In gewisser Weise unterstützen die Erzeuger bei hohen Marktpreisen die Verbraucher, indem sie den Preis, den sie für Strom verlangen, eindämmen. Und wenn die Marktpreise niedrig sind, sind es die Verbraucher, die die Erzeuger unterstützen, indem sie einen Preis zahlen, der nicht zu niedrig ist.
-
Ihr Vertrag wird 1 Jahr nach dem Startdatum Ihres ursprünglichen Vertrags oder nach der letzten Verlängerung verlängert. Die Verlängerung erfolgt immer automatisch für ein weiteres Jahr.
Zwei Monate vor Ablauf Ihres Vertrags erhalten Sie von COCITER einen Vorschlag zur Vertragsverlängerung, in dem der neue Tarif angegeben ist. Wenn Sie nichts unternehmen, wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert.
Zu Beginn des neuen Vertrages wird Ihr Anzahlungsbetrag automatisch an die neuen Tarife angepasst.
-
COCITER ist in der Vergleichsplattform der CWaPE, der Regulierungsbehörde der Wallonischen Region, vertreten (www.compacwape.be). Sie können das Angebot von COCITER mit den Angeboten anderer Anbieter vergleichen.
Damit dieser Vergleich effektiv ist, achten Sie auf:
- Achten Sie zunächst darauf, ob die ausgewählten Anbieter alle 100 % grünen Strom verkaufen;
- Überprüfen Sie genau die „Zusatzbedingungen“, d. h. die vom Anbieter auferlegten Bedingungen, die bestimmte Niedrigpreise erklären (Verpflichtung, alles über das Internet zu verwalten; Zahlung der Jahresrechnung im Voraus; Verpflichtung einer Einzugsermächtigung; Tarif nur für Gas- und Stromkunden gültig; Gebühr, die pro angefangenes Jahr berechnet wird; usw.). Bei COCITER gibt es keine derartigen Bedingungen!
- Vorsicht auch bei zeitlich begrenzten Angeboten, die sich bei der Erneuerung im nächsten Jahr nicht verlängern! Bei COCITER gibt es keine befristeten Angebote, keine Fallen!
- Bei COCITER gibt es keine ruhenden Verträge mit höheren Tarifen: Bei jeder Vertragsverlängerung erhalten alle Kunden den aktuell besten Preis.
-
Vorab:
Seit November 2022 hat die CWAPE beschlossen, für ihren Preisvergleich die gleiche Methodik wie die Regulierungsbehörde der Region Flandern (VREG) anzuwenden. Konkret bedeutet dies, dass alle variablen Preise, die in den COMPACWAPE-Preisvergleich aufgenommen werden, auf demselben Kennwert basieren (der von der VREG für ihren V-test® verwendet wird). Dieser Kennwert berücksichtigt sowohl Daten aus der Vergangenheit als auch Markterwartungen. Um die erwarteten Preise für die nächsten 12 Monate zu prognostizieren, verwendet der V-test® nämlich Energiepreiskurven.
Dabei handelt es sich um Preiskurven, welche die Energiepreise auf Grundlage langfristiger Preisverzeichnisse für die nächsten 12 Monate (auf Grundlage des Trends der Zukunftsmärkte „Belgian Power Base Load Futures“) und historischer Kurzzeitpreise sowie der monatlichen Aufteilung eines Standardverbrauchsprofils prognostizieren.
Das Ziel ist sowohl die Vereinheitlichung der Vergleiche (obwohl dies nicht alle Unterschiede zwischen den zahlreichen Parametern der verschiedenen Anbieter auslöscht) als auch die Annäherung an den Betrag, der in Rechnung gestellt werden sollte.
Was ändert sich dadurch für mich?
In der Tat, nichts. Denn es ist nur der von COCITER verwendete Indexparameter (der BELIX), der den Preis festlegt. Dieser Wert ändert sich von Monat zu Monat und lässt den Energiepreis (für den Stromverbrauch) jeden Monat variieren. Dennoch werden Sie einen Unterschied zwischen dem Energiepreis auf der Vertragsbestätigung und dem des CWAPE-Vergleichsrechners feststellen. Der im Angebot aufgeführte Preis basiert auf dem letzten bekannten BELIX-Index, d. h. dem des Monats vor Ihrem Vertragsangebot. Der Preis im CWAPE-Vergleichsrechner basiert auf dem Index des V-Tests. Zum Beispiel lag der BELIX im Juni 2023 bei 0,0931 €/kWh und der VTest für Juni bei 0,1277 €/kWh.
Belix, V-Test: Welcher Betrag ist der richtige?
Ob Belix oder V-test, bei einer variablen Preisformel ist der Betrag, den Sie tatsächlich zahlen, erst bekannt, wenn die gesamte Laufzeit Ihres Vertrags abgelaufen ist (dann ist der Preisindex vollständig bekannt). Heute kann COCITER seinen Kunden keinen Festpreis anbieten. Wir bieten jedoch eine Preisformel an, die weniger als zuvor an den Wert des BELIX gebunden ist, da die Sensibilität gegenüber diesem Kennwert bei COCITER nur 66% beträgt. Dies ist dank eines Produktionspreises möglich, der selbst teilweise von den Energiemärkten abgekoppelt ist und für einige Produktionseinheiten unserer Partnergenossenschaften abgeschlossen wurde.
-
COCITER liefert Strom überall in der Wallonie, einschließlich der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Jedoch liefert COCITER nicht in die Region Brüssel Hauptstadt oder Flandern.
Fotovoltaik & Prosumer-Tarif
-
Das Wort Prosumer setzt sich aus den englischen Begriffen Producer (Produzent) und Consumer (Verbraucher) zusammen. In der Wallonischen Region ist ein Prosumer ein Verbraucher, der seinen eigenen Strom mithilfe einer dezentralen Produktionsanlage von bis zu 10kVA (Wechselrichterleistung) erzeugt. Meist handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen, es können aber auch Wind- oder Wasserkraftanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sein.
Wenn die Leistung Ihres Wechselrichters mehr als 10 kVA beträgt, fallen Sie nicht in die Kategorie der Prosumer.
-
Sie haben auf dem Dach Ihres Hauses eine Photovoltaikanlage installiert: Glückwunsch, Sie leisten damit einen persönlichen Beitrag zum Erhalt unseres Planeten.
Auch wenn Sie (fast) nichts aus dem Netz entnehmen, werden Sie Kunde von COCITER! Indem Sie Ihr Jahresabonnement an COCITER und nicht an einen anderen Anbieter zahlen, unterstützen Sie unseren Ansatz und helfen uns konkret, unsere Ziele zu erreichen.
-
JA, aber dies ist nicht ratsam. JA, Sie haben das Recht, den Anbieter zu wechseln, wann immer Sie wollen, und müssen dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Aber wenn Sie Photovoltaikanlagen haben, sollten Sie darauf achten, den Anbieter zum richtigen Zeitpunkt zu wechseln.
Ihr Verteilernetzbetreiber (ORES, RESA usw.) liest nämlich bei der jährlichen Regulierung Ihren Zählerstand ab. Der Zähler wird also zu diesem Zeitpunkt beim Netzbetreiber verwaltungstechnisch sozusagen auf null gestellt.
Wenn Sie den Anbieter wechseln, wird der Zähler ebenfalls auf null zurückgesetzt! Es ist also von Vorteil, wenn Sie den Anbieter zu dem Zeitpunkt wechseln, an dem Ihr Zähler den „Gleichgewichtspunkt“ zwischen Verbrauch und Erzeugung erreicht hat, oder einfacher gesagt: an dem Tag, an dem Sie Ihre Jahresablesung vornehmen. So laufen Sie nicht Gefahr, eine eventuelle Überproduktion zu verlieren.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihren COCITER-Vertrag heute unterschreiben und das Datum des Lieferbeginns später angeben (max. 11 Monate im Voraus).
Kontaktieren Sie uns, wir werden gemeinsam den besten Zeitpunkt für den Wechsel des Anbieters finden.
-
Nein, COCITER kauft keine grünen Zertifikate von Privatkunden (nicht gewerblichen Kunden) auf.
-
Was allgemein als „Prosumertarif“ bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit eine Pauschale, die den Kosten für Transport und Verteilung entspricht.
Seit jeher finden alle Kunden auf ihrer Rechnung einen Posten „Kosten für Transport und Verteilung“, der sich nach der Strommenge berechnet, die sie aus dem Netz entnehmen.
Kunden mit Photovoltaikanlagen zeigen ein besonderes Verhalten, das bei den Ursprüngen des Stromnetzes nicht vorgesehen war: Zu bestimmten Zeiten geben sie Strom an das Netz zurück. In diesem Fall drehen sich die „alten“ elektromechanischen Zähler (Single-Flow-Zähler) rückwärts.
Es kann also nicht festgestellt werden, wie viel Strom aus dem Netz entnommen wurde, der Zähler zeigt nur die Entnahme MINUS die Einspeisung an. Die Netzbetreiber müssen daher bidirektionale Zähler anbringen, die den einfließenden und den ausfließenden Strom getrennt messen. Diese bidirektionalen Zähler sind meist kommunikationsfähige Zähler.
Mit einem Zwei-Richtungs-Zähler wird die Strommenge gemessen, die aus dem Netz entnommen wird, und es ist möglich, die entsprechenden „Transport- und Verteilungskosten“ in Rechnung zu stellen. Dies wird als proportionale Abrechnung bezeichnet, da die Kosten pro entnommener kWh in Rechnung gestellt werden.
Für Kunden, die noch einen „alten“ Einwegzähler haben, ist es nicht möglich, die Menge des entnommenen Stroms zu ermitteln. Die Kosten für Transport und Verteilung werden dann auf der Nettoentnahme (Bruttoentnahme minus Einspeisung) berechnet, zu der eine Pauschale addiert wird, die sich nach der Leistung des Wechselrichters richtet. Dies wird als Kapazitätsabrechnung bezeichnet, da die Kosten im Verhältnis zur Kapazität des Wechselrichters abgerechnet werden.
Für Kunden, die einen kommunikationsfähigen Zähler haben, gibt es ein Deckelsystem. Wenn die Kosten für Transport und Verteilung höher sind als der Kapazitätstarif, werden diese Kosten so weit gesenkt, dass sie den Kapazitätstarif nicht überschreiten. Mit anderen Worten: Kunden, die einen kommunikationsfähigen Zähler haben, werden niemals mehr bezahlen als Kunden, die einen „alten“ Einwegzähler haben.
Andererseits können Kunden mit einem kommunizierenden Zähler weniger zahlen, wenn sie darauf achten, zu dem Zeitpunkt zu verbrauchen, an dem die PV-Anlage Strom produziert (so genannter Eigenverbrauch).
Es ist auch zu beachten, dass sich alles oben Gesagte nur auf die Kosten für Transport und Verteilung bezieht (sowie auf Steuern, Verbrauchsteuern, Gebühren und Beiträge). Der Preis für die Stromlieferung wird entweder nach dem Kompensationssystem für alle vor dem 1. Januar 2024 abgenommenen Anlagen berechnet, unabhängig vom Zählertyp, oder nach dem Prinzip der Einspeisevergütung für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 abgenommen werden.
-
Um den Prosumer-Tarif in der Wallonie auszugleichen, hat die Regierung eine Prämie für die ersten Jahre eingeführt. Auf diese Weise bekamen Kunden mit Photovoltaikanlagen die finanziellen Auswirkungen des Prosumer-Tarifs nicht direkt zu spüren. Die Prämie entsprach 100 % des Prosumer-Tarifs für die Jahre 2020 / 2021 und 54,27 % für die Jahre 2022 / 2023. Diese Prämie wurde direkt vom Netzbetreiber gezahlt.
Seit 2024 wird der Prosumer-Tarif nicht mehr von den Netzbetreibern erstattet und ist vollständig vom Kunden zu tragen.
-
Das System der Kompensation betrifft die Besitzer einer Ökostromanlage mit einer Leistung von bis zu 10kVA, die vor dem 01-01-2024 in Betrieb genommen wurde. Es besteht darin, dass von der Entnahme über einen Zeitraum (in der Regel ein Jahr) die Energie abgezogen wird, welche die Anlage im selben Zeitraum in das Netz eingespeist hat, auch wenn die Entnahme und die Einspeisung zu unterschiedlichen Zeiten erfolgten. Der Ausgleich läuft also darauf hinaus, das Netz als „Speicher“ zu verwenden, in den abwechselnd eingespeist und entnommen wird, wobei die Auswertung pro Abrechnungszeitraum erfolgt.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Ausgleich für den Zeitraum, der dem Abrechnungszeitraum entspricht, und pro Tarifperiode erfolgt (es gibt also einen Ausgleich für „volle Stunden“ (Tag) und einen Ausgleich für „stille Stunden“ (Nacht & Wochenende) im Falle eines Zwei-Stunden-Zählers).
Das System der Kompensation hängt nicht von der Art des Zählers ab. Bei einem elektromechanischen Zähler dreht der Zähler einfach zurück, wenn die Einspeisung höher ist als die Entnahme. Bei einem kommunikationsfähigen Zähler wird die Einspeisung bei der Rechnungsstellung vom Verbrauch abgezogen.
Der Kompensationsmechanismus gilt nur für den Strompreisanteil und nicht für Netzgebühren, Steuern und Zuschläge.
Ende der Regelung:
Die Kompensation endete am 31. Dezember 2023. Besitzer einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen mit einer entwicklungsfähigen Nettoleistung von bis zu 10 kW, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde, können jedoch vorläufig noch bis zum 31. Dezember 2030 vom Kompensationssystem profitieren.
-
Der Einspeisepreis (auch „Einspeisetarif“ genannt) ist der Preis, zu dem COCITER Ihren ins Netz eingespeisten Strom kauft, wenn Sie sich nicht im Kompensationssystem befinden.
Im System des Einspeisetarifs zahlen Sie einerseits für die gesamte Strommenge, die Sie aus dem Netz entnehmen, und erhalten andererseits für jede ins Netz eingespeiste kWh einen Betrag, welcher der Einspeisetarif ist.
Um Ihre Energie an den Lieferanten verkaufen zu können, müssen Sie mit einem kommunikationsfähigen Zweirichtungszähler ausgestattet sein.
Wenn Ihre Anlage vor dem 1. Januar 2024 abgenommen wurde, müssen Sie auf die Kompensation verzichten (rückwärts laufender Zähler). Es ist nicht möglich, seine Überproduktion weiterzuverkaufen, wenn man sich im Ausgleichssystem befindet.
Wichtiger Hinweis: Man sollte nicht erwarten, mit dem Weiterverkauf seiner überschüssigen Produktion große Gewinne zu erzielen. Der Einspeisetarif wird auf der Grundlage von Marktpreisen berechnet, und diese Preise sind zu Zeiten, in denen viel Sonne scheint und daher viel Strom produziert wird, niedrig. In der Praxis werden die meisten überschüssigen kWh, die in das Netz eingespeist werden, zu einem Preis zwischen 0 und 5 c€/kWh abgegeben. Der Preis kann zeitweise sogar negativ sein.
-
Wenn die Prüfungsbehörde die Abnahme Ihrer Anlage durchgeführt hat, können Sie uns per E-Mail (vorzugsweise) oder Telefon kontaktieren, um uns dies mitzuteilen und eine Anpassung des Anzahlungsbetrags zu beantragen, wenn Sie dies wünschen.
Achten Sie in Ihrem Antrag darauf, dass Sie Ihre Kundennummer und die Leistung Ihrer Anlage (Leistung des Wechselrichters in kVA) angeben.
Die Höhe der Anzahlung kann auf der Grundlage einer Schätzung Ihres Verbrauchs und Ihrer Produktion angepasst werden. Sie müssen jedoch ein ganzes Jahr abwarten, um die tatsächlichen Werte zu erfahren.
-
Photovoltaikmodule produzieren tagsüber Strom, während der häusliche Verbrauch hauptsächlich am Abend stattfindet. So kann es sein, dass der Verbrauch in den Spitzenzeiten (Tag) negativ (durch die Überproduktion) und der Verbrauch in den Nebenzeiten (Nacht) positiv ist.
Beim Tarifsystem „administrativer Einfachtarif“ wird der Verbrauch in Haupt- und Nebenzeiten gemeinsam berechnet. So kann das, was Sie in den Nebenzeiten verbrauchen, durch das, was Ihre Paneele in den Hauptstunden (Tag) produzieren, ausgeglichen werden.
Der administrative Einfachtarif ist uninteressant, wenn Sie nicht in den Genuss des Kompensationssystems kommen (Installationen, die nach dem 1. Januar 2024 abgenommen wurden – der Zähler läuft nicht rückwärts). In diesem Fall ist es besser, im Doppeltarif abgerechnet zu werden.
Das administrative Einfachtarif-System ist interessant, wenn Sie von der Kompensation profitieren (Anlage, die vor dem 1. Januar 2024 abgenommen wurde) UND wenn Ihre Produktion Ihren Verbrauch deckt. Wenn Sie einen Restverbrauch haben, müssen Sie rechnen, um zu sehen, welches System interessanter ist.
Hier einige Zahlenbeispiele:
Verbrauch
Hauptzeiten (Tag)
Verbrauch
Nebenzeiten (Nacht)
Verrechnete Menge im Einfachtarif
Verrechnete Menge im Doppeltarif
Bemerkung
-2.000 kWh
(Überproduktion)1.500 kWh
0 kWh
0 kWh in HZ
1.500 kWh in NZ
Einfachtarif ist interessanter
-2.000 kWh
(Überproduktion)2.000 kWh
0 kWh
0 kWh in HZ
2.000 kWh in NZ
Einfachtarif ist interessanter
-1.500 kWh
(Überproduktion)2.000 kWh
500 kWh
0 kWh in HZ
2.000 kWh in NZ
Es muss ausgerechnet werden.
500 kWh im Einfachtarif kosten wahrscheinlich weniger als 2.000 kWh im Doppeltarif.
-1.000 kWh
(Überproduktion)6.000 kWh
5.000 kWh
0 kWh in HZ
6.000 kWh in NZ
Es muss ausgerechnet werden.
5.000 kWh im Einfachtarif kosten wahrscheinlich mehr als 6.000 kWh im Doppeltarif.
1.000 kWh
2.000 kWh
3.000 kWh
1.000 kWh in HZ
2.000 kWh in NZ
Es muss ausgerechnet werden.
Die Abrechnung im Doppeltarif ist wahrscheinlich günstiger.
-
Sie sollten darauf achten, wann Sie diesen Wechsel vornehmen. Denn diese Änderung beinhaltet eine Indexablesung und Sie laufen Gefahr, einen Teil Ihrer Produktion zu verlieren. Es ist daher ratsam, den Wechsel des Tarifmodus entweder zum Zeitpunkt des Erhalts der Paneele oder zum Zeitpunkt der jährlichen Indexablesung vorzunehmen.
Sobald die Abnahme der Anlage durch das Kontrollorgan erfolgt ist und die Anmeldung der Anlage beim Verteilnetzbetreiber eingereicht wurde, können Sie die administrative Änderung von einem Zwei-Stunden-Zähler auf einen Ein-Stunden-Zähler beantragen.
- Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Vertragsnummer oder dem EAN-Code
- Geben Sie an, dass Sie den Zwei-Stunden-Zähler administrativ in einen Ein-Stunden-Zähler ändern möchten.
- Notieren Sie in Ihrer E-Mail die aktuellen Zählerstände. Notieren Sie alle Zählerstände! Wenn Sie einen kommunikationsfähigen Zähler haben, notieren Sie bitte die Zählerstände der 4 Register 1.8.1 – 1.8.2 – 2.8.1 – 2.8.2.
ACHTUNG: Achten Sie darauf, dass die Zählerstände so nah wie möglich an die Zählerstände der letzten Abrechnung liegen, um keine Produktion zu verlieren.
- COCITER wird die administrative Änderung beim Netzbetreiber beantragen.
- Ihr Zähler wird nicht ausgetauscht. Der Nachtzähler läuft weiter. Bei der jährlichen Ablesung werden die Verbräuche auf der Rechnung zusammengezählt.
Wenn Sie über einen kommunikationsfähigen Zähler verfügen, werden für die Tarifänderung, die vom Verteilernetzbetreiber am Tag der Beantragung abgelesenen Zählerstände berücksichtigt.
Cociter kann diese Änderung nicht für die Netzbetreiber AIEG, AIESH und REW vornehmen. In diesen Fällen müssen Sie den Antrag direkt beim Netzbetreiber stellen.
-
Ab dem 1. Mai 2023 wurde eine neue Pauschale für neue und erneuerte Verträge von Prosumerkunden bei Cociter eingeführt. Diese Pauschale hatte das Ziel, zu den höheren Ausgleichskosten beizutragen, die durch eine Photovoltaikanlage verursacht werden. Die Höhe dieser Pauschale betrug 21,20 € pro kVA pro Jahr inkl. MwSt. für Cociter-Kunden.
Ab der Tarifkarte für März 2024 (also für alle neuen Verträge, die ab dem 1. März 2024 unterzeichnet werden, und für alle Vertragsverlängerungen ab dem 1. Mai 2024) wurde die bisherige Pauschale durch eine “Pauschale für Photovoltaikanlagen“ ersetzt. Diese Pauschale gilt für Kunden mit einer Photovoltaikanlage und im Kompensationssystem. Sie gilt daher nicht für Kunden, die keine Photovoltaikpaneele besitzen, für Kunden, die den Sozialtarif in Anspruch nehmen, oder für Kunden, die eine Photovoltaikanlage außerhalb der Kompensationsregelung haben.
Diese Pauschale für Photovoltaikanlagen soll zum einen die Netzausgleichskosten und zum anderen die Kosten der Kompensation decken.
Der Tarif beträgt für Genossenschaftskunden 37,10 € pro kVA pro Jahr inkl. MwSt.
Hinweis: COCITER hatte zunächst angekündigt, dass der Pauschalbetrag 42,40€ betragen würde (21,20€ für die Netzausgleichskosten und 21,20€ für die Kompensation). Wir konnten den Gesamtbetrag jedoch auf 37,10€ senken. Seit dem 01-03-2024 gilt daher dieser Tarif.
Was sind die Netzausgleichskosten?
Jeden Tag müssen die Stromversorger bekannt geben, wie viel Energie alle ihre Kunden am nächsten Tag verbrauchen (oder einspeisen) werden, Viertelstunde für Viertelstunde. Der tatsächliche Verbrauch wird dann vom Netzbetreiber ermittelt. Wenn es eine Differenz zwischen dem, was vorhergesagt wurde, und dem, was tatsächlich verbraucht wurde, gibt, muss der Versorger eine „Netzausgleichsgebühr“ zahlen.
Natürlich ist es unmöglich, genau vorherzusagen, wie viel Energie jeder Kunde am nächsten Tag verbrauchen wird. Der Lieferant muss daher immer eine Netzausgleichsgebühr zahlen, die jedoch bei herkömmlichen Kunden, die einen eher stabilen und damit vorhersehbaren Verbrauch haben, relativ gering ist.
Bei Prosumer-Kunden hingegen kann die Abweichung zwischen der Prognose und dem tatsächlichen Verbrauch bzw. der tatsächlichen Produktion viel größer sein. Für 2022 beliefen sich die Netzausgleichsgebühren, welche Cociter zahlen musste, für einen Kunden mit einer 5-kVA-Installation auf durchschnittlich 135 € (d. h. 27 €/kVA).
Bei COCITER machen Prosumer Ende 2024 etwa 45 % des gesamten Kundenstamms aus. Die Belastung von COCITER durch die Kosten für Ungleichgewichte stellt daher eine nicht unerhebliche Summe dar.
Was sind Kompensationskosten?
Wenn Ihr Zähler rückwärtsläuft und Ihr Zählerstand auf seinen Anfangswert zurückfällt, ist der angezeigte Verbrauch gleich null. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass dies keine finanziellen Auswirkungen hat. Das ist aber nicht der Fall, weil der Energiepreis auf dem Markt das ganze Jahr über von Stunde zu Stunde schwankt.
An einem Tag verbraucht ein Haushalt hauptsächlich am Anfang und am Ende des Tages, zu Zeiten, in denen der Marktpreis hoch ist. Umgekehrt produzieren die PV-Module an sonnigen Tagen hauptsächlich in der Mitte des Tages, und der Marktpreis ist niedrig, weil viel produziert wird. Das bedeutet, dass COCITER Energie zu einem höheren Preis auf dem Markt einkauft, um Sie zu Spitzenzeiten zu versorgen, und die Energie aus Ihrer Einspeisung zu einem niedrigeren Preis zum Zeitpunkt der Produktion verwertet.
Dasselbe Phänomen tritt auch im Jahresverlauf auf. Im Winter ist der Strompreis auf dem Markt relativ hoch, die Haushalte verbrauchen viel und die Paneele produzieren wenig. Im Sommer ist es umgekehrt: Der Strompreis ist relativ niedrig, der Verbrauch ist geringer und die Paneele produzieren viel. Also kauft COCITER Energie zu einem höheren Preis auf dem Markt, um Sie im Winter zu versorgen, und verwertet die Energie aus Ihrer Einspeisung zu einem niedrigeren Preis im Sommer. Dies führt zu einem finanziellen Ungleichgewicht, das ausgeglichen werden muss.
-
Einige Vorgänge an Ihrem Zähler erfordern eine zusätzliche Ablesung des Indexes. Dies gilt für die Änderung des Abrechnungsmodus von Zwei-Stunden- auf Ein-Stunden-Verwaltung (oder umgekehrt) und den Wechsel des Anbieters.
Wenn Sie über ein dezentrales Produktionssystem (z. B. Photovoltaikanlagen) verfügen und das Ausgleichssystem in Anspruch nehmen, kann eine zusätzliche Indexablesung (im Vergleich zur jährlichen Ablesung, die immer im selben Monat erfolgt) dazu führen, dass Sie einen Teil Ihrer Produktion verlieren.
Im Winter ist die Produktion der Photovoltaikmodule gering, daher steigt der Zählerstand. Im Sommer hingegen ist die Produktion höher und der Zählerstand sinkt.
Bemerkung: Wir nehmen hier das Beispiel eines elektromechanischen „Rollenzählers“, aber das Prinzip ist das gleiche bei einem kommunizierenden Doppelflusszähler, der vom Ausgleichssystem profitiert.Wenn die Produktion der Paneele den Jahresverbrauch vollständig deckt, kehrt der Zähler nach einem Jahr an seinen Ausgangspunkt zurück (blaue Kurve in der untenstehenden Grafik).
Wenn das Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch nicht perfekt ist, wird es nach einem Jahr eine Differenz geben, aber das hier erklärte Prinzip bleibt gleich.Nach einem Jahr, zum Zeitpunkt der jährlichen Ablesung, ist der Zählerstand ungefähr auf den Ausgangswert zurückgekehrt und Sie werden somit für einen Verbrauch von fast null berechnet (grüne Linie).
Wenn es im Laufe des Jahres eine zusätzliche Ablesung gibt, wird Ihnen für den Teil der roten Linie, der nach unten geht, ein Verbrauch von Null in Rechnung gestellt (weil negative Verbräuche im Ausgleichssystem auf null zurückgesetzt werden), für den Teil der roten Linie, der nach oben geht, wird Ihnen jedoch ein hoher Verbrauch in Rechnung gestellt.
Dies gilt für eine jährliche Ablesung, die im Frühjahr erfolgt, wenn der Zählerstand hoch ist. Dasselbe gilt aber auch, wenn die Zählerablesung im Herbst erfolgt, wenn der Zählerstand niedrig ist. Sie werden für den Verbrauch in Rechnung gestellt, der dem Zeitraum entspricht, in dem die rote Linie steigt, und Sie erhalten nichts zurück, während die rote Linie wieder sinkt.
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage im Ausgleichssystem haben, sollten Sie daher bei der jährlichen Ablesung des Stromzählers den Anbieter wechseln oder die Abrechnungsmethode ändern („2-Stunden“ zu „1-Stunden“ oder umgekehrt).
Umzug und neuer Anschluss
-
An der alten Adresse:
- Füllen Sie zwei Exemplare des Energieübernahmedokuments aus: ein Exemplar für Sie selbst und eines für den neuen Bewohner oder Eigentümer. Die Dokumente müssen von beiden Parteien unterschrieben werden. Bewahren Sie dieses Dokument, auf dem Sie den Zählerstand vermerkt haben, gut auf, falls es zu Streitigkeiten mit dem Übernehmer kommen sollte.
- Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger und schicken Sie ihm spätestens 7 Tage nach dem Umzug eine Kopie des Übernahmedokuments zurück. Es ist wichtig, ihn rechtzeitig zu informieren, da er die Abschlussrechnung erstellen muss.
An der neuen Adresse:
- Sie müssen ein weiteres Dokument zur Übernahme der Energie als Neukunde an der neuen Adresse ausfüllen, und zwar in zweifacher Ausfertigung: eine für Sie und eine für den ehemaligen Bewohner/Eigentümer der Wohnung.
- Anschließend senden Sie uns eine Vertragsanfrage, entweder über das Formular auf unserer Website Kunde werden – COCITER sc | Fournisseur d’Energie (bevorzugt) oder per Post. Vergessen Sie bei der Anfrage nicht, Ihr Genossenschaftszertifikat und Ihr Energieübernahmedokument hochzuladen. Ihr Vertrag beginnt rückwirkend ab dem Datum, das auf dem Übernahmedokument angegeben ist.
-
Als Erstes müssen Sie beim Netzbetreiber (meist ORES oder RESA) einen Anschluss beantragen. Dieser wird nicht sofort kommen und einen Zähler installieren, aber er wird Ihnen den EAN-Code mitteilen, welcher Ihrem Anschlusspunkt zugeordnet ist.
Mit diesem EAN-Code können Sie einen Liefervertrag mit COCITER abschließen. Dazu können Sie auf unserer Website eine Vertragsanfrage ausfüllen oder uns kontaktieren, wenn Sie ein Problem haben. In Ihrer Vertragsanfrage müssen Sie unbedingt ankreuzen, dass es sich um eine Zähleraktivierung handelt.
Der Netzbetreiber kommt dann, um einen Zähler zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Ihr Vertrag beginnt dann ab dem Tag der Inbetriebnahme des Zählers.
-
Wenn Sie Eigentümer sind und Ihr Mieter die Wohnung verlässt, sind Sie für die Wiederaufnahme des Verbrauchs verantwortlich, solange es keinen neuen Bewohner gibt.
In jedem Fall müssen Sie mit dem ausziehenden Mieter ein Dokument zur Übernahme der Energien ausfüllen.
Erste Möglichkeit: Sie schließen einen Vertrag mit einem Energieversorger ab. Dazu können Sie uns eine Vertragsanfrage schicken (über unsere Website oder per Post) und das Kästchen „Leerstehendes Haus“ ankreuzen. Die Abschlagszahlungen werden auf der Grundlage eines Verbrauchs von fast null berechnet.
Zweite Möglichkeit: Sie lassen Ihren Netzbetreiber den Zähler schließen. Diese Lösung ist mit Kosten verbunden und die Gebühren für einen Eingriff an Ihren Anschluss können je nach Netzbetreiber variieren.
-
Nein, Sie können den Anbieter frei wählen, den Sie möchten, also müssen Sie nicht denselben Anbieter wie der vorherige Bewohner nehmen.
Prepaid-Zähler
-
Ein Prepaid-Zähler oder Karten- bzw. Budgetzähler ist ein Zähler, der wie ein herkömmlicher Zähler funktioniert und über eine „Prepaid“-Funktion verfügt, die der Funktionsweise von Prepaid-Karten für Mobiltelefone ähnelt. Bei einem Prepaid-Zähler muss der Kunde seinen Stromverbrauch im Voraus bezahlen.
Es gibt zwei Arten von Prepaid-Zählern:
- Der Budgetzähler
Er funktioniert mit einer persönlichen elektronischen Karte, die aufgeladen und dann in das dafür vorgesehene Modul des Zählers gesteckt werden muss, um Strom verbrauchen zu können.
Seit 2022 werden die Budgetzähler schrittweise durch kommunizierende Prepaid-Zähler ersetzt, welche die gleichen Funktionen für Prepaid bieten.
- Der kommunizierende Zähler mit Vorauszahlungsfunktion
Mit einem Budgetzähler / Prepaid-Zähler können Sie für einen Betrag, der dem geladenen Betrag entspricht und im Voraus bezahlt wurde, Energie verbrauchen. Wenn nicht mehr genügend Guthaben vorhanden ist, wird Ihre Energiezufuhr unterbrochen – man spricht dann von einer „Selbstabschaltung“. Um wieder über Strom verfügen zu können, müssen Sie Ihren Zähler erneut „aufladen“.
Der Prepaid-Zähler verfügt jedoch über eine Reserve, ein Notguthaben, um dem Kunden Zeit zum Aufladen zu geben, wenn sein Guthaben aufgebraucht ist.
Der Prepaid-Zähler bringt keine Änderungen in der Nutzung der Geräte mit sich.
Der Vorteil eines Prepaid-Zählers ist, dass der Kunde jederzeit sehen kann, was er für seinen Energieverbrauch ausgegeben hat und wie viel Guthaben noch vorhanden ist.
Hierzu können Sie sich die Website der CWaPE ansehen.
-
Sie haben noch keinen Vertrag bei COCITER? Bitte senden Sie uns das Vertragsformular und geben Sie in den Bemerkungen an, dass Sie die Deaktivierung des Budgetzählers/der Prepaid-Funktion beantragen möchten. Wir werden den Netzbetreiber informieren, sobald wir Ihren unterschriebenen Vertrag erhalten haben.
Je nach Netzbetreiber und bei einem Zähler mit elektronischer Karte wird in diesem Fall eine Deaktivierungskarte entweder per Post zu Ihnen nach Hause geschickt oder an einer Sammelstelle abgegeben. Mit dieser Deaktivierungskarte wird Ihr Prepaid-Zähler in einen Standardzähler umgewandelt.
Abhängig vom Netzbetreiber und bei einem kommunizierenden Zähler mit aktivierter Vorauszahlungsfunktion, fordert COCITER direkt im System die Deaktivierung der Vorauszahlungsfunktion an.
-
Sie laden Ihre Budgetzählerkarte über den Netzbetreiber auf. (Details auf der Website der CWaPE – klicken Sie auf „Wo können Sie Ihren Budgetzähler aufladen?“).
Der Netzbetreiber legt den Preis für eine Standard-Ladekarte zum Zeitpunkt des Aufladens fest. Dieser Preis gibt Ihnen einen vorläufigen Hinweis darauf, wie viel Sie pro kWh bezahlen, ändert sich aber in jedem Fall mit dem tatsächlichen Preis Ihres Energieversorgers. Dieser Preis wird durch die Art der Abrechnung (Einfach-/Doppeltarif/exklusiv Nacht) und den Monat, in dem Sie Kunde werden, bestimmt. Der Netzbetreiber ist daher nicht in der Lage, den genauen Preis für Ihre Energie im Voraus zu bestimmen. Sie erhalten von COCITER eine Abrechnung nach der jährlichen Ablesung der Zählerstände. Diese Abrechnungsrechnung entspricht der Differenz zwischen dem vorläufigen Preis der Ladekarte und dem von COCITER angewandten tatsächlichen Preis.
Rechnungen - Einzugsermächtigungen
-
Bei Privatkunden liest der Netzbetreiber einmal im Jahr den Zählerstand ab. Die Ablesung findet bei allen Zählern in Ihrer Gemeinde immer im selben Monat statt.
Bei „alten“ Zählern erhalten Sie per Post oder E-Mail eine Aufforderung zur Ablesung. Sie müssen dann entweder den Karton per Post zurückschicken, ihn an Ihr Fenster hängen oder den Zählerstand auf der Website des Netzbetreibers eingeben. In manchen Fällen kommt ein Techniker des Netzbetreibers, um Ihren Zähler abzulesen.
Wenn Sie einen kommunikationsfähigen Zähler haben, erfolgt die Ablesung automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Das Datum der automatischen Ablesung ändert sich je nach Netzbetreiber. Wenn beispielsweise der Ablesemonat 8 (August) ist, wird ORES die Ablesung am 01/09 (dem ersten Tag des Monats danach) vornehmen, während RESA und die anderen Netzbetreiber die Ablesung am 01/08 (dem ersten Tag des Ablesemonats) vornehmen werden.
Der Netzbetreiber übermittelt die Zählerstände sowie die entsprechenden Rechnungsdaten an COCITER, woraufhin Sie eine Rechnung für die Jahresabrechnung (oder Regularisierungsrechnung) erhalten. Diese Rechnung enthält Ihren Stromverbrauch seit der letzten Abrechnung oder seit Beginn Ihres Vertrags, falls zutreffend.
Die Anzahlungen, welche Ihnen für den Zeitraum, den die Abrechnungsrechnung abdeckt, in Rechnung gestellt wurden, werden von dem zu zahlenden Betrag abgezogen.
WICHTIG: Anzahlungsrechnungen werden auf der Abrechnungsrechnung abgezogen, unabhängig davon, ob sie bezahlt wurden oder nicht. Bei der Abrechnungsrechnung wird nicht berücksichtigt, ob die Anzahlungen bezahlt wurden. Nur weil Sie eine Abschlagsrechnung erhalten haben, bedeutet das nicht, dass Sie die vorherigen Abschlagsrechnungen nicht mehr bezahlen müssen (falls sie noch nicht bezahlt wurden).
Es ist möglich, dass Sie eine Abrechnungsrechnung zu einem anderen Zeitpunkt erhalten als bei der jährlichen Ablesung des Zählers. Wenn Ihr Vertrag zum Beispiel beendet wurde, erhalten Sie eine Abrechnungsrechnung, die als „Abschlussrechnung“ bezeichnet wird.
Wenn der Rechnungsbetrag positiv ist, bedeutet dies, dass Ihre Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben, um Ihren Verbrauch vollständig zu decken. Sie müssen dann den Rechnungsbetrag an COCITER zahlen.
Wenn der Rechnungsbetrag negativ ist, bedeutet dies, dass Ihre Vorauszahlungen mehr als Ihren Verbrauch gedeckt haben. COCITER wird Ihnen dann den Betrag, den Sie zu viel gezahlt haben, zurückerstatten. Um diese Rückerstattung vornehmen zu können, muss COCITER über die Kontonummer verfügen, die für Rückerstattungen verwendet werden soll.
-
Damit Sie nicht den gesamten Verbrauch eines Jahres auf einmal bezahlen müssen, schickt Ihnen Ihr Stromversorger jeden Monat (oder alle drei Monate) eine Anzahlungsrechnung. So wird die Zahlung Ihres Stromverbrauchs auf das ganze Jahr verteilt.
Der Betrag Ihrer Anzahlungsrechnungen wird auf der Grundlage des für Sie geltenden Tarifs und einer Schätzung Ihres Jahresverbrauchs berechnet. Dieser Betrag wird zweimal im Jahr angepasst: wenn Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten (weil sich Ihr Jahresverbrauch möglicherweise geändert hat) und wenn Ihr Vertrag verlängert wird (weil sich Ihr Tarif möglicherweise geändert hat).
Wenn Sie die Höhe Ihrer Anzahlungen ändern möchten, können Sie uns einfach Ihre Anfrage per E-Mail schicken und erklären, warum Sie diese Änderung vornehmen möchten. Natürlich können Sie uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren.
Beispielsweise möchten Sie die Höhe Ihrer Vorauszahlungen anpassen, weil:
- Sie eine Photovoltaikanlage installiert haben;
- Sie ein neues System installiert haben, das Strom verbraucht (Ladestation für ein Auto, Wärmepumpe, …);
- Sie Ihre Lebensgewohnheiten geändert haben (z. B. mehr oder weniger Bewohner in Ihrer Wohnung) ;
- Sie Ihren Zähler regelmäßig überwachen und einen Anstieg oder Rückgang Ihres Verbrauchs festgestellt haben.
Die Änderung Ihrer Abschlagszahlungen erfolgt nicht automatisch. Sie wird immer von einem unserer Mitarbeiter bestätigt.
-
Situation
Es kann vorkommen, dass Sie zwei (oder mehrere) Rechnungen gleichzeitig erhalten: eine mit dem Vermerk „Korrekturrechnung Elektrizität“ und eine andere mit dem üblichen Vermerk „Abrechnungsrechnung Elektrizität“. Dies geschieht, wenn der Netzbetreiber neue Daten für Ihren Zähler sendet. Zum Beispiel, weil es eine Berichtigung der Zählerstände gab oder weil sich Ihre Situation geändert hat (Installation einer Photovoltaikanlage, …).
In diesem Fall erhalten Sie also eine Korrekturrechnung, die eine alte Rechnung storniert, und eine neue Rechnung, die diese alte Rechnung ersetzt.
Hinweis: Wenn die alte Rechnung einen negativen Betrag hatte (an Sie zurückzuzahlen), wird die Korrekturrechnung einen positiven Betrag haben.
Muss ich bezahlen? Oder nicht?
Das hängt von den Rechnungsbeträgen ab. Im Grunde müssen Sie die Beträge addieren und dabei das positive oder negative Vorzeichen beachten. Wenn das Ergebnis der Addition positiv ist, müssen Sie den Betrag bezahlen. Wenn das Ergebnis der Addition negativ ist, wird COCITER Ihnen diesen Betrag zurückerstatten.
Hier einige Beispiele:
Betrag der Korrekturrechnung
Betrag der neuen Rechnung
Addition
Was machen?
-110€
135€
25€
Sie müssen 25€ an Cociter zahlen
-110€
95€
-15€
Cociter wird Ihnen 15€ zurückerstatten
75€
-58€
17€
Sie müssen 17€ an Cociter zahlen
75€
-88€
-13€
Cociter wird Ihnen 13€ zurückerstatten
42€
26€
68€
Sie müssen 68€ an Cociter zahlen
-31€
-15€
-46€
Cociter wird Ihnen 46€ zurückerstatten
-
Seit dem 1. März 2022 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Privatkunden (Haushaltskunden) 6 %. Zuvor lag der Satz bei 21%.
Für Geschäftskunden beträgt der Mehrwertsteuersatz 21%.
Die ermäßigte Mehrwertsteuer für Privatkunden geht mit einem höheren Akzisensatz als für Geschäftskunden einher.
Hinweis: Der Mehrwertsteuersatz für Gewerbetreibende kann in besonderen Fällen 6% betragen (z. B. Kombination von Wohnung und Gewerbe auf einem Zähler). Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
-
Um die Bezahlung Ihrer Rechnungen zu vereinfachen, können Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden. Bei diesem System bittet COCITER Ihre Bank, die Rechnungen von Ihrem Konto aus zu bezahlen, ohne dass Sie etwas tun müssen. Mit anderen Worten: Die Rechnungen werden automatisch bezahlt.
Lastschriften werden EINMAL pro Rechnung angefordert. Es kann vorkommen, dass die automatische Zahlung nicht funktioniert, z. B. weil an dem Tag, an dem wir den Lastschrifteinzug beantragen, nicht genügend Geld auf dem Konto ist, oder aus einem technischen Grund bei der Bank. Deshalb sollten Sie trotzdem überprüfen, ob die Zahlung tatsächlich erfolgt ist.
Wenn die automatische Abbuchung nicht funktioniert hat (aus welchem Grund auch immer), müssen Sie die Überweisung manuell auf das Konto BE20 1030 8990 8156 mit der auf der Rechnung genannten strukturierten Kommunikation vornehmen.
Um eine Einzugsermächtigung zu aktivieren, müssen Sie das Formular ausfüllen und uns per E-Mail an info@cociter.be schicken.
Um die Kontonummer des Lastschriftverfahrens zu ändern, müssen Sie erneut das Formular (siehe Anhang) ausfüllen und es uns per E-Mail an info@cociter.be schicken.
Um ein Mandat zu deaktivieren, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@cociter.be mit dem Vermerk „Desaktivierung der Einzugsermächtigung“ und geben Sie Ihre Kundennummer an.
Um die Abbuchung einer Rechnung zu blockieren, bitten wir Sie, dies auch per E-Mail (info@cociter.be) zu beantragen.
-
WICHTIG: Diese Seite ist nur für bestimmte Geschäftskunden mit einer Produktionsanlage relevant. Wenn Sie ein Privatkunde sind, ist der Inhalt dieser Seite für Sie nicht relevant.
Einige Geschäftskunden haben den Status „vollständige Vermarktung der Einspeisung“. Das bedeutet, dass der Versorger ihnen den aus dem Netz entnommenen Strom in Rechnung stellt und der Kunde dem Versorger den eingespeisten Strom in Rechnung stellt.
Damit Sie den zu berechnenden Betrag kennen, schickt Ihnen COCITER etwa in der Mitte des Monats, der auf die Indexablesung folgt, ein Dokument, das als „Selfbilling“ bezeichnet wird. In diesem Dokument sind die eingespeisten Mengen pro Periode und die entsprechenden Beträge aufgeführt.
Dieses Selfbilling wird normalerweise auf der Grundlage Ihres Vertrags mit COCITER erstellt. Bevor Sie eine Rechnung stellen, sollten Sie dieses Selfbilling überprüfen und bei Fragen schnell auf uns zurückkommen. Es kann vorkommen, dass die Berechnungen mit vielen Nachkommastellen durchgeführt werden, was zu Rundungsdifferenzen führen kann. Wir bitten Sie, sich an den Betrag im Selfbilling zu halten, um eventuelle Abstimmungen zu erleichtern.
Dieses Selfbilling-Dokument ist KEINE Rechnung, sondern ein Hilfsdokument für die Rechnungsstellung. Sie müssen Ihre eigene Rechnung auf der Grundlage dieses Dokuments erstellen, wobei Sie Ihr eigenes Template und Ihre eigene Rechnungsnummer verwenden. Ihre Rechnung muss die Referenzen von COCITER (Adresse des Firmensitzes von COCITER, d. h. Grand Rue 4 7900 Leuze-en-Hainaut, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von COCITER BE 0508 727 881) sowie die Einspeisedaten (Einspeisezeitraum, Volumen, Preis pro Einheit) enthalten. Diese Rechnung muss Ihrer Buchhaltungsnummerierung entsprechen. Sie dürfen sich nicht an der Nummer des Selfbillings orientieren. Sie können die Selfbillings Ihrem eigenen Buchhaltungsdokument beifügen, wenn Sie dies wünschen.
Ihr Verwertungsvertrag kann auch den Verkauf von Herkunftsgarantie-Labels beinhalten. Diese sind über die Website des SPW an COCITER zu übermitteln. Sie müssen dort die Transaktionen durchführen und COCITER die fälligen Beträge in Rechnung stellen, sobald die Transaktion wirksam geworden ist. Wir empfehlen Ihnen, der Rechnung eine Kopie der Transaktion beizufügen oder die Referenz der Transaktion auf der Rechnung zu übernehmen. Sie müssen gegebenenfalls mit grünen Zertifikaten genauso verfahren. Wir empfehlen Ihnen, die Herkunftsgarantie-Labels getrennt von den grünen Zertifikaten in Rechnung zu stellen.
Ihre Rechnungen senden Sie bitte an invoice@cociter.be. Wenn Sie Fragen zur Rechnungsstellung haben, können Sie sich ebenfalls an diese E-Mail-Adresse wenden. Unser Buchhaltungsteam wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Der Sozialtarif
-
Der Sozialtarif für Strom ist ein Vorzugstarif, der dem niedrigsten Tarif auf dem Markt entspricht. Er ist in ganz Belgien gleich, unabhängig davon, welcher Energieversorger oder Netzbetreiber den Kunden beliefert. Er besteht seit 2004 und ermöglicht es geschützten Kunden in der Region Wallonien, von ermäßigten Tarifen für die Lieferung ihrer Energie zu profitieren. Die Kommission für die Regulierung von Strom und Gas (CREG) ist dafür zuständig, diesen Sozialtarif alle drei Monate auf der Grundlage der niedrigsten kommerziellen Tarife auf dem belgischen Markt für Stromversorger festzulegen.
Bei Strom variiert der Sozialtarif, wenn Sie einen Einfachtarif-, einen Doppeltarif- oder einen ausschließlichen Nachtstromzähler haben. Le montant du tarif social peut être trouvé sur le site de la CREG.
In der Region Wallonien haben alle geschützten Kunden Anspruch auf den Sozialtarif.
Wenn ein Mitglied Ihres Haushalts ein geschützter Kunde ist, haben Sie auch Anspruch auf den Sozialtarif für Ihren Strom- und Gasverbrauch. Um den Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in diesem Fall Ihrem Anbieter auch eine Haushaltszusammensetzung mitteilen.
Für weitere Informationen über den Sozialtarif und wie Sie ihn in Anspruch nehmen können, können Sie die Website der FÖD-Wirtschaft besuchen. https://economie.fgov.be/de/themen/energie/energiepreise/sozialtarif-fuer-energie
-
Normalerweise wird der Anspruch auf den Sozialtarif automatisch über eine Liste registriert, die wir vom FÖD-Wirtschaft erhalten. Dies funktioniert jedoch nicht immer. Um zu überprüfen, ob Sie auf dieser Liste stehen, klicken Sie hier.
Was ist zu tun, wenn der Sozialtarif nicht automatisch angewendet werden kann? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich mit einer der unten genannten Stellen in Verbindung zu setzen. Beantragen Sie eine spezielle Bescheinigung für die Gewährung des „Sozialtarifs bei einem Energieversorger“. Seien Sie sich auch bewusst, dass sich eine Bescheinigung nur auf Ihren Hauptwohnsitz beziehen kann und nur für das darin genannte Bezugsjahr gültig ist.
SPF Wirtschaft
Tel. (Gratis) : 0800 120 33 (von 9h bis 17h)
E-Mail: info.eco@economie.fgov.be
Föderaler Pensionsdienst
Tel. : 1765
E-mail : info@sfpd.fgov.be
FÖD Soziale Sicherheit
Tel. : 0800 987 99
Internetseite: http://handicap.fgov.be
ÖSHZ Ihrer Gemeinde.
Ihre Krankenkasse
-
Zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 30. Juni 2023 konnten Personen, welche die erhöhte Intervention (BIM) erhalten, auch den Sozialtarif (föderale Maßnahme) für ihren Strom und ihr Gas in Anspruch nehmen.
Die Föderalregierung hat beschlossen, den Anspruch auf den Sozialtarif für Energie für Personen, die die erhöhte Intervention (BIM) erhalten, am 30. Juni 2023 einzustellen.
Ab dem 1. Juli 2023 kehrten die Kunden mit BIM-Status daher zu einem normalen Geschäftstarif zurück. COCITER hatte seinen Kunden damals angeboten, den laufenden Vertrag ab dem 1. Juli 2023 mit der Tarifkarte fortzusetzen, die ihnen beim Abschluss oder der letzten Verlängerung des Vertrags angeboten worden war. Die Höhe der Abschlagszahlungen wurde zu diesem Zeitpunkt neu berechnet.
Wenn Sie glauben, dass Sie aus einem anderen Grund als Ihrem BIM-Status Anspruch auf den Sozialtarif haben, bitten wir Sie, uns eine entsprechende Bescheinigung zukommen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://economie.fgov.be/de/themen/energie/energiepreise/sozialtarif-fuer-energie
MyCociter
-
In Ihrem persönlichen Bereich MyCociter können Sie Ihre persönlichen Daten und Vertragsdaten einsehen sowie Ihre alten Rechnungen finden.
Wenn Sie einen Fehler in Ihren Daten bemerken, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an, um eine Korrektur anzufragen.
Ebenso müssen Sie uns nur eine E-Mail schicken oder anrufen, wenn Sie die Höhe Ihrer monatlichen Anzahlungsrechnungen ändern möchten.
Um Zugriff auf MyCociter zu erhalten, klicken Sie hier.
-
Wenn Sie MyCociter noch nie benutzt haben, müssen Sie zunächst Ihr Konto einrichten. Dazu müssen Sie auf der Startseite auf die Schaltfläche „Mein MyCociter-Konto erstellen“ klicken.
Wenn Sie kein Konto haben, auf „Haben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort vergessen?“ klicken und Ihre E-Mail-Adresse eingeben, passiert nichts.
Auch wenn eine Meldung „E-Mail erfolgreich gesendet!“ angezeigt wird, erhalten Sie kein Passwort. Wenn Sie noch kein Konto haben, müssen Sie als Erstes ein Konto einrichten, indem Sie auf der Startseite auf die Schaltfläche „Hier registrieren“ klicken.Sie können die Prozedur zur Erstellung Ihres MyCociter-Kontos herunterladen, indem Sie hier klicken.
Energiegemeinschaft
-
Seit März 2024 erscheint auf der Tarifkarte von Cociter eine „Energieaustauschpauschale“. Dieser Betrag soll die Verwaltungskosten decken, die bei der Verwaltung einer Energiegemeinschaft anfallen.
Diese Pauschale betrifft nur Kunden, die Teil einer Energiegemeinschaft sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, wie das Energiegemeinschaftssystem funktionieren wird. Die CWaPE muss noch die praktischen Vorgehensweisen festlegen.
Die Energiekrise 2021-2023
-
Während der Energiekrise und dank der Formel des kurzen Stromkreislaufs beschloss COCITER, den Preis für seinen Strom (ohne Transport- und Vertriebskosten, Steuern und grünem Beitrag) für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.03.2023 auf 25 c€/kWh zzgl. MwSt. zu begrenzen. Dabei handelte es sich um eine kommerzielle Geste und nicht um eine Änderung der Tarifkarte oder des Sondervertrags mit variablem Preis.
Diese kommerzielle Geste war reserviert für:
- Kunden, die Mitglieder einer der mit COCITER assoziierten Genossenschaften sind, deren Liste auf dieser Website verfügbar ist.
- Verbände, KMU und Selbstständige, die ebenfalls Mitglieder einer der angeschlossenen Genossenschaften sind
Die betroffenen Strommengen wurden auf der Grundlage eines theoretischen Jahresverbrauchs und einer theoretischen Jahresverteilung (hier spricht man von einem synthetischen RLP0-Profil) und des Jahresverbrauchs berechnet, der in der/den Abrechnung(en) für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2023 ausgewiesen ist. Die Handelsgeste wurde auf die so berechneten Volumen anteilig bis zu einem Maximum von 15.000 kWh pro Jahr angewendet.
-
Um den Bürgern bei der Bewältigung des außerordentlichen Anstiegs der Energiepreise zu helfen, hatte die Bundesregierung Anfang 2022 beschlossen, allen Bürgern eine „Heizprämie“ in Höhe von 100 € zu gewähren.
Diese Prämie von 100€ wurde von COCITER an Kunden ausgezahlt, die am 31. März 2022 einen aktiven Stromvertrag für Wohngebäude hatten. Kunden, die einen Budgetzähler hatten oder den Sozialtarif in Anspruch nahmen, hatten ebenfalls Anspruch auf diese Prämie.
Die Liste der Kunden, die Anspruch auf diese Prämie hatten, wurde uns von der FÖD-Wirtschaft zur Verfügung gestellt. COCITER war nicht befugt zu entscheiden, wer Anspruch auf die Prämie haben könnte und wer nicht.
-
Ende 2022 beschloss die Bundesregierung, für die Monate November und Dezember 2022 eine Prämie von 61 €/Monat für Strom zu gewähren. Diese Prämie wurde „Föderale Basis-Pauschale für Energie“ genannt.
Diese Prämie wurde jedem Privatkunden gewährt, der am 30. September 2022:
- einen Vertrag über die Lieferung von Strom zu VARIABLEN Preisen für seinen Hauptwohnsitz besitzt;
- oder Inhaber eines Festpreisvertrags ist, der nach dem 30. September 2021 für seinen Hauptwohnsitz abgeschlossen oder verlängert wurde.
Diese Prämie wurde nur einmal pro Haushalt und nur einmal vergeben, wenn ein Klient über mehrere Wohnungen verfügte.
Bezieher des Sozialtarifs für Strom hatten keinen Anspruch auf die Basis-Pauschale für Strom. Personen mit einem Prepaid-Zähler konnten sie hingegen in Anspruch nehmen.
Cociter zahlte diese Prämie von 122€ an seine Kunden, die am 30. September 2022 unter Vertrag standen.
Die Liste der Kunden, die Anspruch auf diese Prämie hatten, wurde uns von der FÖD-Wirtschaft zur Verfügung gestellt. COCITER war nicht befugt zu entscheiden, wer Anspruch auf die Prämie haben könnte und wer nicht.
-
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Grundpauschale für die Monate Januar, Februar und März 2023 zu verlängern.
Diese Prämie wurde jedem Privatkunden gewährt, der am 31. Dezember 2022:
- einen Vertrag über die Lieferung von Strom zu VARIABLEN Preisen für seinen Hauptwohnsitz besitzt;
- oder Inhaber eines Festpreisvertrags ist, der nach dem 30. September 2021 für seinen Hauptwohnsitz abgeschlossen oder verlängert wurde.
Bezieher des Sozialtarifs für Strom hatten keinen Anspruch auf die Basis-Pauschale für Strom. Personen mit einem Prepaid-Zähler konnten sie hingegen in Anspruch nehmen.
COCITER zahlte diese Prämie von 183€ an Kunden, die am 31. Dezember 2022 unter Vertrag standen.
Die Liste der Kunden, die Anspruch auf diese Prämie hatten, wurde uns von der FÖD-Wirtschaft zur Verfügung gestellt. COCITER war nicht befugt zu entscheiden, wer Anspruch auf die Prämie haben könnte und wer nicht.