Füllen Sie zwei Exemplare des Energieübernahmedokuments aus: ein Exemplar für Sie selbst und eines für den neuen Bewohner oder Eigentümer. Die Dokumente müssen von beiden Parteien unterschrieben werden. Bewahren Sie dieses Dokument, auf dem Sie den Zählerstand vermerkt haben, gut auf, falls es zu Streitigkeiten mit dem Übernehmer kommen sollte.
Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger und schicken Sie ihm spätestens 7 Tage nach dem Umzug eine Kopie des Übernahmedokuments zurück. Es ist wichtig, ihn rechtzeitig zu informieren, da er die Abschlussrechnung erstellen muss.
An der neuen Adresse:
Sie müssen ein weiteres Dokument zur Übernahme der Energie als Neukunde an der neuen Adresse ausfüllen, und zwar in zweifacher Ausfertigung: eine für Sie und eine für den ehemaligen Bewohner/Eigentümer der Wohnung.
Anschließend senden Sie uns eine Vertragsanfrage, entweder über das Formular auf unserer Website Kunde werden – COCITER sc | Fournisseur d’Energie (bevorzugt) oder per Post. Vergessen Sie bei der Anfrage nicht, Ihr Genossenschaftszertifikat und Ihr Energieübernahmedokument hochzuladen. Ihr Vertrag beginnt rückwirkend ab dem Datum, das auf dem Übernahmedokument angegeben ist.
Als Erstes müssen Sie beim Netzbetreiber (meist ORES oder RESA) einen Anschluss beantragen. Dieser wird nicht sofort kommen und einen Zähler installieren, aber er wird Ihnen den EAN-Code mitteilen, welcher Ihrem Anschlusspunkt zugeordnet ist.
Mit diesem EAN-Code können Sie einen Liefervertrag mit COCITER abschließen. Dazu können Sie auf unserer Website eine Vertragsanfrage ausfüllen oder uns kontaktieren, wenn Sie ein Problem haben. In Ihrer Vertragsanfrage müssen Sie unbedingt ankreuzen, dass es sich um eine Zähleraktivierung handelt.
Der Netzbetreiber kommt dann, um einen Zähler zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Ihr Vertrag beginnt dann ab dem Tag der Inbetriebnahme des Zählers.
Wenn Sie Eigentümer sind und Ihr Mieter die Wohnung verlässt, sind Sie für die Wiederaufnahme des Verbrauchs verantwortlich, solange es keinen neuen Bewohner gibt.
In jedem Fall müssen Sie mit dem ausziehenden Mieter ein Dokument zur Übernahme der Energien ausfüllen.
Erste Möglichkeit: Sie schließen einen Vertrag mit einem Energieversorger ab. Dazu können Sie uns eine Vertragsanfrage schicken (über unsere Website oder per Post) und das Kästchen „Leerstehendes Haus“ ankreuzen. Die Abschlagszahlungen werden auf der Grundlage eines Verbrauchs von fast null berechnet.
Zweite Möglichkeit: Sie lassen Ihren Netzbetreiber den Zähler schließen. Diese Lösung ist mit Kosten verbunden und die Gebühren für einen Eingriff an Ihren Anschluss können je nach Netzbetreiber variieren.