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Mehrwertsteuer-Korrektur

Bei einer Kontrolle haben wir bei einer Anzahl von Abrechnungen einen Fehler festgestellt. Für einen der Punkte, die zur Berechnung der Rechnung herangezogen wurden, wurde ein falscher Mehrwertsteuersatz angewandt. Der Posten ” Ermäßigung Prosumer Tarif ” wurde mit einem Mehrwertsteuersatz von 21 % statt von 6 % berechnet, wie in diesem Beispiel zu sehen ist (es handelt sich NICHT um IHRE Rechnung, sondern nur um ein Beispiel).

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Außerdem wurde diese Ermäßigung in einigen Fällen zweimal vollständig abgezogen, anstatt auf zwei Zeiträume zu verteilen, wie in diesem Beispiel.

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Wir sind daher gezwungen, diese Rechnungen zu berichtigen. Die betroffenen Kunden werden daher eine Korrekturrechnung erhalten, die die bereits erhaltene Rechnung annulliert, und eine neue Rechnung mit einem korrigierten Betrag.